Buchhaltung - B&B General Consulting GmbH

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Buchhaltung

Dienstleistung
Eine saubere Buchführung ist Grundvoraussetzung für jede erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

Ein Einzelunternehmen, dessen Umsatz maximal CHF 500'000 beträgt, muss mindestens eine Buchhaltung führen, welche die Einnahmen, die Ausgaben und die Vermögenslage umfasst. Theoretisch würde es genügen, wenn Sie alle Quittungen und Belege einigermassen geordnet aufbewahren. Diese Variante ist jedoch in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Für einen kaufmännisch geführten Betrieb reicht das auf keinen Fall. Solche "Schuhschachtelbetriebe" sind praktisch ausnahmslos zum Scheitern verurteilt, weil jegliche finanzielle Kontrolle fehlt.
Buchhaltung
Am 1. Januar 2013 ist im Obligationenrecht das neue Rechnungslegungsrecht (nRLG) in Kraft getreten. Dieses findet erstmals Anwendung auf Geschäftsjahre, welche zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Rechnungslegungsrechts, das heisst ab 1. Januar 2015, beginnen.

Eine vollständige, richtige und zeitnah erstellte Buchhaltung aller Geschäftsvorfälle ist die Grundlage für weitergehende interne und externe Analysen und Beschlüsse. Wir übernehmen den gesamten Bereich der Buchhaltung und Rechnungslegung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung speziell auf das Unternehmen zugeschnittener monatlicher Buchhaltungsauswertungen und Planbilanzen bzw. Planerfolgsrechnungen. Ein kleiner Auszug aus unserem Dienstleistungsangebot:
  • Finanzbuchhaltung Hauptbuch (Financial Accounting)
  • Finanzbuchhaltung Nebenbücher
  • Debitoren- / Kreditorenbuchhaltung
  • Erstellung von Zwischenabschluss
  • Erstellung von Jahresabschluss

  • Betriebsbuchhaltung (Managing Accounting)
  • Kostenstellen
  • Geldflussrechnung
  • Spartenrechnung
  • Anlagebuchhaltung
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